»Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte«, so brachte es der Volksmund schon in vordigitaler Urzeit treffend auf den Punkt. Wer heute etwas zu illustrieren, aber kein eigenes Foto zur Hand hat, der sucht sich mal schnell im weltweiten Netz ein passendes Motiv und »borgt« es sich aus. Nicht selten passiert das leider ohne vorheriges Befragen des Urhebers, was unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sogar große Firmen, die die geltenden Gepflogenheiten eigentlich kennen (und beachten) müßten, gehen da zuweilen recht unbekümmert zu Werke: Der Schreiber dieser Zeilen hat unlängst einer bekannten Bauträgerfirma eine Rechnung gestellt, weil ein(e) Mitarbeiter(in) dort ein Foto aus seinem privaten Blog herauskopiert und für kommerzielle Zwecke in einer öffentlich vorgeführten Projekt-Präsentationen eingesetzt hat...
So geht das natürlich nicht, und auch im FürthWiki müssen alle Beteiligten die Spielregeln beachten und sich beim Einbinden von Fotos auf solche beschränken, die sie entweder selbst angefertigt haben oder bei denen die Zustimmung des eigentlichen Urhebers zur Veröffentlichung vorliegt. Was aber, wenn aus einem Foto per künstlerischer Verfremdung eine originäre Abbildung erzeugt wurde, die mit dem Orginal nicht mehr viel gemein hat? Wäre das am Ende gar ein neues Original?
Vor längerer Zeit habe ich in einem reich illustrierten Artikel unter dem vieldeutigen Titel »Malermeister« ein PC-Programm vorgestellt, welches auf Grundlage einer Foto-Vorlage ein neues Bild regelrecht malt oder zeichnet, also nicht einfach wie ein Effekt-Filter ein bestehendes Bild verfremdet. Daraus läßt sich natürlich auch eine Fürther Ikone wie das Letra-Haus neben dem Café Fenstergucker sehr eindrucksvoll umarbeiten.
Unabhängig von der Frage, ob so eine »künstlerische« (wenngleich in Wahrheit seelenlos-automatische) Bild-Konvertierung zu Illustrationszwecken in einer Enzyklopädie taugt, so kann man hier auch trefflich darüber streiten, ob die auf Basis eines Fotos entstandene, neue Abbildung immer noch dem ursprünglichen Urheber zuzuschreiben ist? Der Bildeindruck ist zweifellos ein völlig anderer, kein Pixel gleicht noch dem der Originalvorlage, die in der einschlägigen Rechtsprechung oft zitierte »Schöpfungshöhe« ist fraglos gegeben. Wenn die Ausgangs-Aufnahme nicht eindeutige Merkmale aufweist, ist der kreative Startpunkt kaum nachzuweisen.
Unserer Meinung nach liegt der Fall dennoch klar: Der Rückgriff auf anderer Leute Werke ist (im Gegensatz zu reinen Materialien und Werkzeugen wie Farbe, Pinsel, Leinwand, Kamera, Film oder Chipkarte) immer eine Anleihe bei der Kreativität einer anderen Person. Die man ohne Wenn und Aber um Genehmigung zu fragen hat, wenn man beabsichtigt, mit der darauf aufbauenden eigenen Arbeit an die Öffentlichkeit zu treten. Juristische Spitzfindigkeiten hin oder her: Bestimmte Dinge tut man nicht, schon aus Gründen der Ehre! Das werde ich auch jener Firma klarmachen, die sich bei mir bedient, aber bis heute nicht dafür bezahlt hat...
Nachtrag: Heute hat die von mir angeschriebene Immobilien-Firma meine Rechnung kommentarlos beglichen. Urheberrechtsverstöße sind kein Kavaliersdelikt, und diese Botschaft sollten wir uns auch als Betreiber des FürthWikis hinter den Spiegel klemmen. Auch ein aufklärerischer Zweck heiligt nicht fragwürdige Mittel!
#1